gDiese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Abwicklung einer kostenpflichtigen Dienstleistung aus meinem Leistungsportfolio als virtuelle Assistentin und gelten als Dienstleistungsvertrag zwischen Auftragnehmer und Kunde. Durch Buchung eines Stundenpakets oder eines Angebots akzeptierst du die Bedingungen der bei Buchung jeweils gültigen AGB und stimmst diesen zu.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Sonja Farghaly-Schmidt (Virtuelle Assistenz)
Gartenstrasse 1

84558 Tyrlaching

Tel.: 015678812681
E-Mail: info@va-sonjafs.de

1. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Auftragnehmers und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.

Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der Geschäftsbedingungen.

Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, sofern dies im Einzelfall nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart wird. Den AGB des Kunden widerspricht der Auftragnehmer ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen die AGB des Kunden durch den Auftragnehmer bedarf es nicht.

2. Vertragsgegenstand
2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.

2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Auftragnehmer selbst Sorge und stellt dem Kunden von eventuellen Verpflichtungen frei.

2.3 Es steht dem Auftragnehmer frei, auch für andere Kunden tätig zu werden.

2.4 Sämtliche Angebote auf meiner Webseite/ im Internet, sind unverbindlich und stellen kein rechtlich verbindliches Angebot zumAbschluss eines Vertrages dar.

2.5 Der Auftragnehmer unterliegt, soweit dies nicht durch die Natur des Auftrages vorgegeben ist, bei der Erfüllung des vertrages hinsichtlich Zeiteinteilung und Gestaltung des tätigkeitsablaufes keinen Weisungen. Ein Anspruch darauf, dass eine bestimmte Leistung zu einem bestimmten Termin erbracht wird, hat der Kunde nur dann, wenn dies konkret vereinbart wurde. In diesem Fall ist die vereinbarte Vergütung auch dann geschuldet, wenn der Kunde meine Leistung nicht in Anspruch nimmt und die Leistung nicht mindestens sieben Tage vor Leistungsbeginn storniert hat. Dabei ist dem Kunden jedoch der Nachweis gestattet, dass mir ein Schaden entweder gar nicht oder in niedrigerer Höhe entstanden ist.

3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Das Vertragsverhältnis für die Serviceleistung kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags/Stundenpaketbuchung durch den Kunde und dessen Annahme durch den Auftragnehmer zustande. Dies erfolgt schriftlich via E-Mail, WhatsApp oder Kontaktformular.

3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung wird im Auftragsschreiben via E-Mail beschrieben.

3.3 Die Vertragsannahme seitens des Auftragnehmers erhält der Kunde schriftlich an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse und ist deutlich als solche gekennzeichnet.

3.4 Das Auftragsschreiben wird vom Auftragnehmer gespeichert.

4. Vertragsdauer und Kündigung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2 Bei Zusammenarbeit auf unbestimmte Zeit ist eine Kündigungsfrist von einem Monat im Voraus einzuhalten.

4.3 Das gebuchte Stundenpaket verlängert sich nach Fertigstellung und Ablauf nicht automatisch und bedarf keiner Kündigung.

4.4 Kündigungen haben in schriftlicher Form (per E-Mail an info@va-sonjafs.de oder Post an die in den AGB angegebene Adresse) zu erfolgen.

4.5 Kündigt der Kunde den Vertrag, werden die Leistungen der Auftragnehmerin anteilig bis zum Wirksam werden der Kündigung abgerechnet. Darüber hinaus ersetzt der Kunde der Auftragnehmerin diejenigen Kosten, die ihr aus Anlass und zum direkten Zweck der Durchführung des gekündigten Leistungsumfangs unter Beachtung der kaufmännischen Sorgfalt nachweislich entstanden sind und im Rahmen des Zumutbaren nicht mehr vermeidbar waren oder sind (z.B. noch erforderliche Datensicherungen).

5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner
5.1 Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Serviceleistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Kunden erteilten Auftrag. Der Auftragnehmer bietet seinem Kunden die Arbeitszeit/Arbeitsleistung eines (virtuellen, nicht örtlich anwesenden) persönlichen Assistenten an. Es liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kunden das für ihn passende Stundenpaket oder Angebot mit den nach seiner Einschätzung erforderlichen Arbeitsstunden zu wählen.

5.2 Der Kunde erwirbt ein einmaliges – vom Kunden zu bestimmendes – Stundenpaket, welches in einem individuellem Zeitraum (Gemeinsame Vorabsprache) ab Vertragsannahme vom Kunden dazu verwendet werden kann, um Arbeitsaufgaben zu delegieren.

5.3 Diese Arbeitsaufträge können via E-Mail, telefonisch oder über mit dem Kunden vorab schriftlich vereinbarte Kommunikationswege übermittelt werden. Der Kunde hat dem Assistenten bei Übermittlung eine Erklärung/Einweisung für den Arbeitsauftrag sowie eine Information über die gewünschte Ausführungsweise des Arbeitsergebnisses zu geben.

5.4 Der Auftragnehmer wird den Kunden in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Serviceleistungen vereinbaren.

5.5 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Kunden unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

5.6 Der Auftragnehmer arbeitet zu keiner Zeit in den Räumlichkeiten des Kunden und der Kunde kann nicht über den Arbeitsort des virtuellen Assistenten (Auftragnehmer) bestimmen. Der Auftragnehmer stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Programme und Gerätschaften sowie das nötige Personal, es sein denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart. Z.B.: Wenn für vom Kunden gewünschte Arbeiten der Zugang zu bestimmten Programmen bzw. Software- oder Cloud-Lösungen von Fremdanbietern erforderlich ist, ist dieser Zugang/das Programm vom Kunden zur Verfügung zu stellen oder wird nach Absprache mit dem Kunden in dessen Namen und auf dessen Kosten vom Auftragnehmer gekauft.

Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

5.7 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Kunden eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Kunde dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.

Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

5.8 Der Auftragnehmer ist von Mo-Fr zu folgenden Zeiten erreichbar: 13:00 – 16:00Uhr

6. Taktung und Zeitaufzeichnung
6.1. Die Zeitabrechnung erfolgt jeweils im Minuten-Takt. Jede angefangene Minute wird mit 1,50€ verrechnet.

6.2. Der Auftragnehmer hat für eine lückenlose und nachvollziehbare Aufzeichnung der für den Kunden aufgebrachte Arbeitszeit zu sorgen.

6.3. Arbeitspausen werden dem Kunden nicht vom gebuchten Stundenkontingent abgebucht.

6.4. Das aktuell für den Kunden verfügbare Stundenkontingent wird dem Kunden auf Anfrage mitgeteilt.

7. Preise und Zahlungsbedingungen, Fälligkeit
7.1 Das vom Kunden gewählte Stundenpaket ist, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, nach Vertragsannahme und Rechnungsausstellung umgehend und ohne Abzüge zur Zahlung fällig (Vorkasse). Gesonderte Zahlungsbedingungen sind dem jeweils gültigen Angebot zu entnehmen.

7.2 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug gerät. Der Auftragnehmerin stehen die gesetzlichen Rechte, insbesondere der Zinssatz gem. § 288 Abs. 2 und die Pauschale nach § 288 Abs. 5 zu.

7.3 Die Preise der Auftragnehmerin sind Nettopreise. Keine Umsatzsteuerausweis aufgrund Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UstG.

7.4 Sollte der Kunde in Zahlungsverzug geraten, ist die Auftragnehmerin berechtigt die Leistung bzw. Lieferung zu verweigern, bis alle fälligen Zahlungen geleistet wurden.

8. Verschwiegenheit und Geheimhaltung
8.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich dazu über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden Stillschweigen zu bewahren.

8.2. Alle vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Assistenten sind vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet und auf die Geheimhaltung von Kundendaten sensibilisiert.

8.3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich Dokumente, Informationen und Arbeitsergebnisse nicht an Dritte zu übergeben. Sollte es vom Kunden gewünscht sein, Informationen an eine für den Auftragnehmer unbekannte Person zu geben, ist dies vorab schriftlich festzulegen.

8.4. Vom Auftragnehmer beauftragte dritte Dienstleister, die zur teilweisen oder vollständigen Bearbeitung von Kundenarbeitsaufträgen herangezogen werden, sind mit größter Sorgfalt auszuwählen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass dritte Dienstnehmer keine Kundendaten weitergeben. Der Auftragnehmer hat zusätzlich dafür Sorge zu tragen, dass der beauftragte dritte Dienstleister nur die für den Arbeitsauftrag nötigsten Informationen erhält. Sofern möglich, ist die Identität des Kunden zu schützen. Die Auswahl der dritten Dienstleister hat nach ausreichender Prüfung und bestem Wissen und Gewissen zu erfolgen.

8.5. Der Kunde ist dazu verpflichtet über Vertragsdetails sowie über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers Stillschweigen zu bewahren.

8.6. Die Schweigepflicht reicht für Auftragnehmer sowie Kunden unbegrenzt auch bis über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlicher Aussageverpflichtungen.

9. Vermögensverschlechterung des Kunden

9.1 Werden der Auftragnehmerin nach Vertragsschluss Tatsachen bekannt, die die Zahlungsfähigkeit des Kunden in Frage stellen, ist sie berechtigt, vor der weiteren Ausführung des Auftrages volle Bezahlung der vereinbarten Vergütung oder die Stellen einer geeigneten Sicherheitsleistung zu verlangen.

9.2 Sofern der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug gerät, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die weitere Leistung bis zur Zahlung der Vergütung oder Stellung einer ausreichenden Sicherheit für die restliche Vergütung auszusetzen. Kommt der Kunde der Aufforderung zur Zahlung oder Stellung einer Sicherheitsleistung nicht binnen angemessener Frist nach, ist die Auftragnehmerin berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Weitergehende Ansprüche der Auftragnehmerin bleiben davon unberührt.

10. Haftung
10.1 Der Auftragnehmer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.

10.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (10.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

10.3 Für Schäden, die durch Zeitüberschreitung des Auftragnehmers erfolgen, ist der Auftragnehmer verantwortlich. Im Falle eines Krankheitsfalls des Arbeitnehmers, ist eine Schadensregulierung, nach Genesung, umgehend erforderlich. Im Übrigen verpflichtet sich der Auftragnehmer bei Mängeln zur kostenlosen Nacharbeit und Beseitigung der von ihm verursachten Mängel.

11. Stornierung seitens des Kunden

11.1 Vereinbarte Termine können bis spätestens 24 Stunden vorher kostenfrei storniert werden. Die Absage kann per E-Mail an info@va-sonjafs.de oder per Telefon/WhatsApp erfolgen.

11.2 Bei späterer Stornierung, Abbruch oder Nicht-Teilnahme muss kein weiterer Termin von Seiten des Auftragnehmers angeboten werden. Dieser Termin verfällt dann, und der Kunde hat keinen Anspruch auf einen Ersatztermin. Der Anspruch auf Zahlung für den Termin bleibt bestehen. Die vom Kunden bereits geleistete Zahlung wird einbehalten; der Kunde hat keinen Anspruch auf Erstattung.

12. Stornierung durch Auftragnehmer

12.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Leistung abzusagen oder zu stornieren, falls Sie kurzfristig erkrankt.

12.2 Die Auftragnehmerin versucht zunächst, einen Ersatztermin zu finden. Ist dies nicht möglich, erhält der Kunde seine bereits geleistete Zahlung zurück.

13 Gerichtsstand
13.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

13.2 Als Gerichtsstand wird das für den Sitz des Auftragnehmers zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist der Auftragnehmer dazu berechtigt den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

14 Sonstige Bestimmungen
Beide Vertragsparteien bestätigen alle vertraglichen Angaben wahrheitsgetreu und nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden.

AGB Version 01

Stand 03/2025