Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Sonja Farghaly-Schmidt
Virtuelle Assistenz & Podcast Management
Bäcker-Weyerer-Str. 5
83361 Kienberg

Telefon: 015678812681
E-Mail: info@va-sonjafs.de
Webseite: www.va-sonjafs.de

Stand: Oktober 2026
Version: 02

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Dienstleistungen und Werkleistungen zwischen Sonja Farghaly-Schmidt, nachfolgend „Auftragnehmerin“ genannt, und ihren Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“ genannt.

1.2 Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler, die den Vertrag im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit abschließen.

1.3 Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht angeboten.

1.4 Es gilt die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses vereinbarte Fassung dieser AGB.

1.5 Individuelle Vereinbarungen zwischen Auftragnehmerin und Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB.

1.6 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn die Auftragnehmerin ihrer Einbeziehung ausdrücklich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen

2.1 Die Auftragnehmerin erbringt Dienstleistungen im Bereich der virtuellen Assistenz sowie Leistungen rund um die Planung, Organisation, Produktion und Betreuung von Podcasts.

2.2 Zum möglichen Leistungsumfang gehören insbesondere:

  • Administrative und organisatorische Tätigkeiten

  • E-Mail-Management und Terminorganisation

  • Recherche und Datenpflege

  • Podcast Management und Produktionskoordination

  • Bearbeitung und Schnitt von Audioaufnahmen

  • Erstellung und Bearbeitung von Shownotes

  • Vorbereitung und Organisation von Podcastveröffentlichungen

  • Pflege von Podcastplattformen

  • Unterstützung bei Contentplanung und Veröffentlichungsprozessen

  • Weitere individuell vereinbarte Dienstleistungen

2.3 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem individuell vereinbarten Angebot oder Auftrag.

2.4 Die Auftragnehmerin schuldet bei reinen Dienstleistungen eine fachgerechte und sorgfältige Tätigkeit, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

2.5 Soweit ausdrücklich ein konkretes Arbeitsergebnis vereinbart wird, gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen für Werkverträge.

2.6 Eine Garantie für bestimmte Reichweiten, Downloadzahlen, Umsätze, Suchmaschinenplatzierungen oder sonstige wirtschaftliche Ergebnisse wird nicht übernommen.

2.7 Die Auftragnehmerin ist selbstständig tätig und bestimmt ihre Arbeitsweise, Arbeitszeit und ihren Arbeitsort grundsätzlich eigenverantwortlich. Vertraglich vereinbarte Termine und Fristen bleiben davon unberührt.

2.8 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, gleichzeitig für weitere Auftraggeber tätig zu sein.

§ 3 Vertragsschluss

3.1 Die Darstellung von Leistungen auf der Webseite stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar.

3.2 Ein Vertrag kommt durch ein individuelles Angebot und dessen Annahme oder durch die Annahme eines konkreten Auftrags durch die Auftragnehmerin zustande.

3.3 Die Kommunikation und der Vertragsschluss können insbesondere per E-Mail, über ein Kontaktformular oder über vereinbarte elektronische Kommunikationswege erfolgen.

3.4 Art, Umfang, Vergütung und gegebenenfalls Laufzeit der Leistungen werden individuell vereinbart.

3.5 Änderungen oder Erweiterungen eines bestehenden Auftrags bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber stellt sämtliche für die vereinbarte Leistung erforderlichen Informationen, Dateien, Zugänge, Unterlagen und sonstigen Materialien rechtzeitig zur Verfügung.

4.2 Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte verantwortlich.

4.3 Erforderliche Rückmeldungen, Freigaben und Entscheidungen sind innerhalb angemessener Zeit zu erteilen.

4.4 Verzögerungen, die durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, können zu einer entsprechenden Verschiebung vereinbarter Leistungstermine führen, soweit die Verzögerung dadurch verursacht wird.

4.5 Entsteht durch fehlende Mitwirkung zusätzlicher Arbeitsaufwand, wird dieser nur nach entsprechender Vereinbarung gesondert vergütet. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

4.6 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Auftragnehmerin die für die Durchführung des Auftrags notwendigen Zugriffsrechte und Berechtigungen erhält.

§ 5 Podcast Management und Audioproduktion

5.1 Die Bearbeitung von Podcastaufnahmen erfolgt auf Grundlage der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Audiodateien und der individuell vereinbarten Leistungen.

5.2 Die Qualität des Arbeitsergebnisses hängt unter anderem von der Qualität der Ausgangsaufnahmen ab. Technische Mängel der Originalaufnahmen können nicht in jedem Fall vollständig beseitigt werden.

5.3 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zu einer sorgfältigen Bearbeitung nach den vereinbarten fachlichen Anforderungen.

5.4 Inhaltliche Aussagen, Meinungen und Angaben innerhalb eines Podcasts liegen grundsätzlich in der Verantwortung des Auftraggebers.

5.5 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass er über die erforderlichen Rechte und Einwilligungen an bereitgestellten Sprachaufnahmen, Musikstücken, Bildern, Grafiken, Texten und sonstigen Materialien verfügt.

5.6 Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, sämtliche vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte vorab rechtlich zu prüfen. Offensichtlich rechtswidrige Aufträge kann sie ablehnen.

5.7 Die Veröffentlichung von Podcastfolgen erfolgt nur, wenn diese Leistung ausdrücklich vereinbart wurde.

5.8 Sofern eine Freigabe durch den Auftraggeber vereinbart wurde, erfolgt die Veröffentlichung erst nach dieser Freigabe.

5.9 Für technische Störungen oder Änderungen bei externen Podcastplattformen, Hostingdiensten und sonstigen Drittanbietern haftet die Auftragnehmerin nur, soweit sie diese nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.

§ 6 Korrekturen und Änderungswünsche

6.1 Der Umfang enthaltenen Korrekturleistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

6.2 Ist bei einer konkret vereinbarten Werkleistung keine Anzahl von Korrekturschleifen festgelegt, umfasst die Vergütung die zur Herstellung des vertragsgemäßen Ergebnisses erforderliche Nachbesserung.

6.3 Nachträgliche Änderungswünsche, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, können gesondert berechnet werden.

6.4 Hierzu gehören beispielsweise nachträglich gewünschte Änderungen des Konzepts, zusätzliche Inhalte oder eine erneute Bearbeitung aufgrund neu gelieferter Ausgangsdateien, soweit diese Änderungen nicht zur Beseitigung eines von der Auftragnehmerin zu vertretenden Mangels erforderlich sind.

6.5 Über zusätzlich entstehende Kosten wird der Auftraggeber vor Durchführung der entsprechenden Arbeiten informiert. Kostenpflichtige Zusatzarbeiten erfolgen erst nach entsprechender Vereinbarung.

6.6 Gesetzliche Mängelrechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

§ 7 Arbeitszeiten und Zeiterfassung

7.1 Soweit keine abweichende Vergütung vereinbart wurde, beträgt der Stundensatz 90,00 Euro.

7.2 Die Abrechnung erfolgt minutengenau. Eine Arbeitsminute entspricht 1,50 Euro.

7.3 Die Auftragnehmerin dokumentiert die tatsächlich für den Auftraggeber aufgewendete Arbeitszeit nachvollziehbar.

7.4 Arbeitspausen werden nicht berechnet.

7.5 Bei vereinbarten Stundenpaketen werden die tatsächlich erbrachten Arbeitsleistungen mit dem verfügbaren Stundenkontingent verrechnet.

7.6 Der Auftraggeber kann auf Anfrage eine Übersicht über das verbleibende Stundenkontingent erhalten.

7.7 Abweichende Preise, Pauschalen oder Paketvergütungen können individuell vereinbart werden.

7.8 Über das vereinbarte Stundenkontingent hinausgehende Leistungen werden nur nach entsprechender Vereinbarung erbracht und vergütet.

§ 8 Stundenpakete und laufende Betreuung

8.1 Stundenpakete umfassen das individuell vereinbarte Arbeitszeitkontingent.

8.2 Der Zeitraum, innerhalb dessen das Stundenkontingent genutzt werden soll, wird individuell vereinbart.

8.3 Nicht verbrauchte Stunden werden nicht automatisch in einen neuen Leistungszeitraum übertragen. Ob und unter welchen Bedingungen eine Übertragung oder Erstattung erfolgt, richtet sich nach der individuellen Vereinbarung und den gesetzlichen Bestimmungen.

8.4 Eine automatische Verlängerung einmalig gebuchter Stundenpakete erfolgt nicht.

8.5 Bei laufenden monatlichen Betreuungspaketen werden Leistungsumfang, Vergütung, Abrechnungszeitraum und Vertragslaufzeit individuell vereinbart.

8.6 Nicht ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen sind nicht Bestandteil einer monatlichen Pauschale.

§ 9 Preise und Zahlungsbedingungen

9.1 Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Angebot.

9.2 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind gebuchte Stundenpakete nach Vertragsschluss und Rechnungstellung im Voraus zu bezahlen.

9.3 Bei laufenden Betreuungsverträgen erfolgt die Abrechnung entsprechend der individuell vereinbarten Zahlungsweise.

9.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu bezahlen, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.

9.5 Nach Ablauf der Zahlungsfrist gelten für den Eintritt des Zahlungsverzugs die gesetzlichen Bestimmungen.

9.6 Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und gegebenenfalls die gesetzliche Verzugspauschale gemäß § 288 BGB geltend zu machen.

9.7 Bei erheblichen Zahlungsrückständen kann die Auftragnehmerin nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften die weitere Leistungserbringung bis zur Zahlung aussetzen.

9.8 Soweit die Voraussetzungen der Kleinunternehmerregelung vorliegen, sind die Leistungen gemäß § 19 Abs. 1 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Es wird dann keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

9.9 Kosten für zusätzliche Software, Lizenzen, externe Dienstleistungen oder kostenpflichtige Plattformen werden nur nach vorheriger Vereinbarung an den Auftraggeber weiterberechnet.

§ 10 Termine, Fristen und Verzögerungen

10.1 Vereinbarte Bearbeitungszeiten und Veröffentlichungstermine setzen voraus, dass der Auftraggeber seine erforderlichen Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt.

10.2 Verbindliche Fertigstellungstermine werden ausdrücklich vereinbart.

10.3 Kann ein Termin aufgrund unvorhersehbarer Umstände nicht eingehalten werden, informiert die Auftragnehmerin den Auftraggeber unverzüglich und stimmt das weitere Vorgehen mit ihm ab.

10.4 Bei krankheitsbedingter Verhinderung wird die Auftragnehmerin nach Möglichkeit einen Ersatztermin anbieten.

10.5 Ist eine vereinbarte Leistung dauerhaft nicht mehr durchführbar, richten sich die Rechte und Pflichten beider Parteien nach den gesetzlichen Vorschriften.

10.6 Gesetzliche Ansprüche wegen Verzugs oder Pflichtverletzungen bleiben unberührt.

§ 11 Stornierung und Absage von Terminen

11.1 Einzelne verbindlich vereinbarte Termine können bis 24 Stunden vor dem geplanten Beginn kostenfrei abgesagt werden.

11.2 Bei einer späteren Absage oder Nichtinanspruchnahme eines vereinbarten Termins richten sich etwaige Vergütungsansprüche nach der Art des Vertrags, den gesetzlichen Bestimmungen und den individuell getroffenen Vereinbarungen.

11.3 Insbesondere werden ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Verwendung freigewordener Kapazitäten berücksichtigt, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.

11.4 Bereits geleistete Zahlungen werden mit berechtigten Vergütungsansprüchen verrechnet. Ein darüber hinausgehendes Guthaben wird erstattet.

11.5 Für die Kündigung vollständiger Aufträge und laufender Vertragsverhältnisse gilt § 12.

§ 12 Vertragsdauer und Kündigung

12.1 Der Vertrag beginnt zum individuell vereinbarten Zeitpunkt.

12.2 Einmalige Aufträge enden grundsätzlich mit vollständiger Erfüllung der vereinbarten Leistungen, soweit keine abweichende Regelung getroffen wurde.

12.3 Laufende Verträge auf unbestimmte Zeit können von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, soweit nicht individualvertraglich etwas anderes vereinbart wurde und keine vorrangigen gesetzlichen Kündigungsrechte bestehen.

12.4 Die Kündigung kann in Textform, insbesondere per E-Mail, erklärt werden, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.

12.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

12.6 Gesetzliche Kündigungsrechte, insbesondere bei Dienstverträgen und Werkverträgen, bleiben unberührt.

12.7 Im Fall einer vorzeitigen Vertragsbeendigung erfolgt die Abrechnung nach den gesetzlichen Vorschriften und den wirksam vereinbarten Vertragsbedingungen.

12.8 Bereits erbrachte Leistungen werden entsprechend dem bestehenden Vergütungsanspruch abgerechnet. Etwaige Rückzahlungsansprüche bleiben unberührt.

§ 13 Urheberrecht und Nutzungsrechte

13.1 Die vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte und Materialien verbleiben hinsichtlich ihrer bestehenden Rechte beim jeweiligen Rechteinhaber.

13.2 Soweit im Rahmen der Zusammenarbeit urheberrechtlich geschützte Arbeitsergebnisse entstehen, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung die für den vertraglich vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte, soweit die Auftragnehmerin zur Einräumung dieser Rechte berechtigt ist.

13.3 Der Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung und dem Vertragszweck.

13.4 Eine Übertragung von Rechten an Materialien Dritter erfolgt nur, soweit entsprechende Rechte tatsächlich bestehen und übertragen werden dürfen.

13.5 Der Auftraggeber darf die vertragsgemäß eingeräumten Nutzungsrechte im vereinbarten Umfang ausüben.

13.6 Die Herausgabe von offenen Projektdateien, Bearbeitungsdateien, Rohdateien oder sonstigen Arbeitsmaterialien ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

13.7 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Nutzung und Bereitstellung der übermittelten Inhalte berechtigt ist.

13.8 Machen Dritte aufgrund vom Auftraggeber bereitgestellter rechtsverletzender Inhalte Ansprüche geltend, stellt der Auftraggeber die Auftragnehmerin von berechtigten Ansprüchen und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit der Auftraggeber die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Dies gilt nicht, soweit die Auftragnehmerin selbst für die Rechtsverletzung verantwortlich ist.

§ 14 Vertraulichkeit und Geheimhaltung

14.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten.

14.2 Dies betrifft insbesondere Geschäftsgeheimnisse, interne Unterlagen, Zugangsdaten, unveröffentlichte Podcastinhalte und vertrauliche Unternehmensinformationen.

14.3 Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Vertrags verwendet werden.

14.4 Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, soweit sie für die Vertragsdurchführung erforderlich und rechtlich gestattet ist oder eine entsprechende Zustimmung vorliegt.